FAQ

1. Kann ich das Training ausprobieren?

Gern kannst du unser Training im Rahmen einer zweiwöchigen kostenlosen Probemitgliedschaft testen. Melde dich dafür per Email in der Geschäftsstelle mit dem Datum, wann du gern loslegen möchtest. Du erhältst dann eine Bescheinigung für den Einlass für die Zeit des Probetrainings.

Achtung! Für das Schwimmen ist wegen der Warteliste kein Probetraining möglich. Dies gilt für Schwimmsparte, Kraulkurs und auch für das unbetreute Schwimmen. Sobald ihr aktive Mitglieder werdet, könnt ihr das unbetreute Schwimmen nutzen.

2. Mein Trainingszustand ist im Moment schlecht / gut / exzellent. Passe ich in euren Verein?

Wir haben vom blutigen Anfänger bis zum sehr leistungsorientierten Sportler alle dabei. Unsere Trainer versuchen, die unterschiedlichen Niveaus so gut es geht, unter einen Hut zu bekommen. Das heißt: beim Schwimmen erfolgt eine Aufteilung auf den Bahnen nach Leistungsfähigkeit. Beim Lauftraining laufen die einen etwas mehr und schneller, die anderen etwas weniger und langsamer. Beim Radfahren wird niemand zurückgelassen und es gibt im Moment eine etwas schnellere und eine etwas moderatere Gruppe. Das Tempo richtet sich nach dem langsamsten Sportler.

3. Was ist die Schwimmsparte?

Willst du am betreuten Schwimmtraining teilnehmen, benötigst du zusätzlich zur aktiven Mitgliedschaft die Mitgliedschaft in der Schwimmsparte. Wir werden dich unaufgefordert benachrichten, sobald du aufgrund der Warteliste in die Schwimmsparte einrücken kannst.

4. Wann beginnt ein neuer Kraulkurs? Wo muss ich mich dafür anmelden?

Der Kraulkurs ist kein Kurs im eigentlichen Sinne mit einem Start- und Endtermin. Es ist eine Schwimmtrainingsstunde, in der verstärkt auf die Schwimm-Technik der Teilnehmenden geachtet wird. Du kannst also jederzeit einsteigen und benötigst keine gesonderte Anmeldung neben der regulären Mitgliedschaft.

Achtung: Auch für den Kraulkurs besteht im Moment eine Warteliste. In der Geschäftsstelle wird dir gern näheres über die Zulassungsmöglichkeiten erklärt.

5. Wieso gibt es einen Sommer- und einen Wintertrainingsplan?

Aufgrund des Wetters fahren wir im Winter in der Halle Rad beim Indoor-Cycling, ab April dann draußen. Das Indoor-Cycling-Training findet also nur im Wintersemester statt. Das Radtraining in freier Natur findet nur im Sommersemester statt.
Außerdem gönnen wir uns im Winter eine Halle für das Athletiktraining, ab April geht’s an die frische Luft.

6. Wenn ich später im Jahr in den Verein eintrete, muss ich dann noch den kompletten Jahresbeitrag zahlen?

Nein. Wirst du später im Jahr Mitglied, wird nur noch der anteilige Jahresbeitrag abgebucht. Dabei richtet sich die Gebühr nach dem angebrochenen Monat.

7. Wann erfolgt die Beitragsabbuchung?

Zu Beginn des Jahres, meist im Februar, buchen wir den kompletten Jahresbeitrag ab. Wir kündigen die Abbuchung 14 Tage vorher per Mail an. Wirst du später im Jahr Mitglied, buchen wir den Beitrag kurz nach der Aufnahme ab.
Die Beitragsabbuchung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat. Andere Formen der Zahlung bieten wir nicht an.

8. Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Was ist zu tun?

Teile deine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende schriftlich der Geschäftsstelle mit. Nach deinem letzten Training musst du den Ausweis zurückgeben.
Kündigungen sind laut Satzung nur zum Jahresende möglich.

9. Ich möchte als passives Mitglied beim USC neu dazu kommen. Geht das?

Ja, das geht. Fülle dafür einfach den Mitgliedsantrag aus und setzte dein Kreuz bei Sparte „Passiv“. Die Aufnahmegebühr in Höhe von 30 € fällt genauso an wie bei einem Eintritt als aktives Mitglied.

10. Wie bestelle ich den DTU-Startpass / den SHLV-Startpass / die Radsportlizenz?

Der Bestellprozess ist im Menüpunkt Verein - Mitgliedschaft genau beschrieben.

11. Bin ich als Mitglied zum Helferdienst verpflichtet?

Ohne Helfer könnten wir unsere Premiumveranstaltung "KN Förde Triathlon" und die zahlreichen kleineren Veranstaltungen (Schwimmfest, Duathlon, Wintercup) nicht durchführen. Daher sind satzungsgemäß alle Mitglieder der Sparte aktiv / Familie aktiv im Alter von 18 bis 65 Jahren (es zählt der Geburtsjahrgang) zu einem Helfereinsatz von 4 Stunden pro Jahr verpflichtet. Mitglieder, die den Helfereinsatz nicht ableisten können oder wollen, zahlen einen Ausgleichsbetrag von derzeit 30 € pro Jahr. Wer den Helfereinsatz teilweise erbringt, zahlt den Ausgleichsbetrag anteilig entsprechend der Anzahl der geleisteten Helferstunden.